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https://store.steampowered.com/app/945720
Davon abgesehen ist das vermutlich eh nicht mal Pornographie im strafrechtlichen Sinne oder sonstwie ein Problem.
Der Publisher hat auch, wie bei Vice erwähnt, den Verweis auf die USK nachträglich, ohne ersichtliche Erklärung, entfernt. Es scheint, dass der Publisher schlicht keine Ahnung hat, was er da treibt und irgendwelche Dinge behauptet. Ich bezweifel auch stark, dass die USK vorsorglich Leute anschreibt. Da gibt's andere, die das täten.
Die Liste der gesperrten Länder ist dabei scheinbar kursorisch und willkürlich. Der Publisher ist aus UK und darf dann demnächst das Spiel in der UK selbst sperren lassen, da diese Altersverifikation für Pornographie im Internet gesetzlich festschreiben werden.
Faule Ausreden betreiben wir außerdem nicht. Wir können nicht auf Seiten verlinken, welche offensichtlich pornographische Inhalte anbieten ohne entsprechende Altersverifikation. Steam ist offensichtlich erstmal nicht nicht-zulässig. Steam hält sich, ich wiederhole mich, generell an deutsche Regularien (siehe Entfernung von 27 deutschen Index-Titeln über Nacht), ist allseits bekannt, wird überall erwähnt. Es wäre unverhältnismäßig zu erwarten, dass wir nicht auf Titel auf Steam verlinken dürfen. Dazu kommt, dass niemand genau sagen kann, was rechtlich noch im Rahmen des Möglichen ist und was nicht. Bei dem von dir verlinkten Beispiel ist das auch so: Das fällt vermutlich nicht unter den rechtlichen Pornographiebegriff, da auch hier Mosaik ist. Generell geht a) bei Softcore viel (solange es nicht sehr explizit ist) und b) geht auch Hardcore oft im Rahmen von Spielfilmen (vgl. Caligula (1979) oder Lars von Triers Filme). Was nicht geht wäre auf Pornhub und co verlinken; und manche einschlägige Stores von Anime/Manga-Titel sind so offensichtlich rechtlich ein Problem, dass wir schlicht nicht hinreichend rechtssicher darauf verlinken können. Offensichtlich schwer jugendgefährdende Inhalte ohne Altersverifikation anzubieten ist nicht nur ordnungswidrig, sondern eine Straftat, das nur am Rande.
Wenn Mosaic bereits ausreicht, dass es keine Pornographie ist, dann müsste ja jeder kranke japansiche Loli Scheiß 100% safe sein. Wäre durchaus mal echt intressant ob das höhere Gerichte auch so sehen würden.
Es wäre ein merkwürdiges Signal, wenn "die USK" als Einrichtung der Industrie selbst, 100% im Besitz der Industrie (game e.V.), so was täte. Das macht nur bei (kostenpflichtigen) Mitgliedern der USK-Online Sinn, was ja, siehe der Vice-Artikel, hier nicht der Fall war.
Zum Verständis ist wichtig, was "die USK" hier bedeutet, da der Begriff je nach Kontext unterschiedlich besetzt ist und generell irreführend ist. Die USK an sich ist die Selbstkontrolleinrichtung der Videospiel-Industrie und mittelbar lediglich eine GmbH. Die sog. USK-Gremien, welche die bekannten Alterskennzeichen vornehmen, haben an sich nichts mit der USK zu tun; weder die sog. Jugendschutzsachverständigen noch die ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden (also Beamter) im Vorsitz der Gremien sind Teil der USK.
Es kann aber gut sein, dass der Publisher von einem der vielen anderen Watchdogs angeschrieben wurde, z. B. eine der Landesmedienanstalten oder jugendschutz.net. Daraus wurde dann eben schlicht "die USK".
Das Loli-Thema ist nochmal ein ganz eigenes Fass. Zunächst mal wird bei KiPo eine geringe Pornographieschwelle laut Rechtsprechung des BGH angesetzt. Das heißt, dass manches, was bei Erwachsenen oder gar Jugendlichen (über 14 unter 18) nicht pornografisch wäre, bei Kindern schon so ist (und das ist vermutlich auch auf virtuelle/gezeichnete Darstellungen übertragbar). Dazu kommt eben der Tatbestand der schwer jugendgefährdenden, geschlechtsbetonten Posendarstellungen als Tatbestand des Jugendschutzgesetzes und nicht des Strafrechts, unterhalb der Pornographieschwelle; nochmal ein anderes Fass. Und ehrlich gesagt habe ich kaum Lust, mich mit dem Thema auseinanderzusetzen, wenn die "normale" Pornographie schon das Verlinken fragwürdig macht. Es wird aber sicherlich nicht besser, wenn es einiges im Anime/Manga/VN-Bereich gibt, das etwas schwer verdaulich ist, teilweise auch eben, weil es aus einem ganz anderen Kulturkreis kommt.