Steam-Nutzungsvertrag

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Workshop-Zusatzbestimmungen – Umsatzbeteiligung

Diese Workshop-Zusatzbedingungen stellen eine Ergänzung der in der Steam-Abonnementvereinbarung festgeschriebenen Bedingungen dar. Darin wird erläutert, wie Community-Mitglieder an den Umsätzen für jegliche Spielbeiträge, für die Gebühren erhoben werden, beteiligt werden.

  1. Umsatzbeteiligung für den kostenpflichtigen Vertrieb von Spielbeiträgen. Falls Ihr Spielbeitrag kostenpflichtig vertrieben wird (entweder innerhalb der Anwendung oder über den Steam-Workshop), haben Sie eventuell Anspruch auf einen Anteil am bereinigten Bruttoumsatz (wie unten definiert), der durch den Vertrieb Ihres Spielbeitrags erzielt wird. Die Höhe der prozentualen Beteiligung am bereinigten Bruttoumsatz, auf die Sie Anspruch haben, wird vom Entwickler/Herausgeber desjenigen Anwendungs-Workshops bestimmt, in dessen Rahmen Sie Ihren Spielbeitrag eingesendet haben (nachfolgend „Herausgeber“ genannt), und wird auf der betreffenden Workshop-Seite definiert. Valve wird die Auszahlung der Ihnen zustehenden Umsatzbeteiligung gemäß den Anweisungen des betreffenden Herausgebers und entsprechend den Zahlungsbestimmungen von Valve veranlassen. Generell gilt, dass Zahlungen innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Ende des Kalendermonats, in dem der bereinigte Bruttoumsatz eingegangen ist, erfolgen. Zum Schutz vor Betrug erfolgt eine Zahlung grundsätzlich frühestens neunzig (90) Tage nachdem das erste Exemplar eines Spielbeitrags vertrieben wurde. Weitere Informationen zu den verfügbaren Zahlungsmethoden und den geltenden Mindestbeträgen für Überweisungen finden Sie auf der FAQ-Seite.

    Diese Definitionen gelten für die vorliegende Vertragsziffer 1.

    Der „bereinigte Bruttoumsatz“ bezeichnet hier den tatsächlichen Bruttoerlös, den Valve aus dem Vertrieb von Exemplaren der bereitgestellten Spielbeiträge erzielt, abzüglich der anwendbaren Anpassungen (wie unten definiert).

    „Anwendbare Anpassungen“ bezeichnen (a) Retouren, Rabatte, Erstattungen, Zahlungsbetrug und Ausgleichsbuchungen; sowie (b) Kundensteuern (wie unten definiert), sofern und nur insoweit als die vom Kunden zu entrichtenden Steuern in der Kalkulation des erzielten Bruttoumsatzes enthalten waren.

    „Kundensteuern“ bezeichnen alle Steuern, die ein Kunde von Valve in Bezug auf den Vertrieb, Verkauf oder die Lizenzen von Exemplaren des Spielbeitrags zu entrichten hat (zum Beispiel Umsatzsteuern, Gebrauchssteuern, Verbrauchssteuern, Mehrwertsteuern und ähnliche Abgaben) und die vom Kunden an Valve gezahlt werden.

  2. Preisbestimmung. Dem Herausgeber obliegt die endgültige Entscheidung über den empfohlenen Listenpreis für Ihren Spielbeitrag. Werden Spielbeiträge direkt über den Steam-Workshop vertrieben, können Valve und/oder der Herausgeber Ihnen verschiedene Preiskategorien vorschlagen, aus denen Sie eine Preisempfehlung für Ihren Spielbeitrag auswählen können. Werden die Spielbeiträge innerhalb der Anwendung vertrieben, können Valve und/oder der Herausgeber Ihren Spielbeitrag kostenlos vertreiben oder die Gebühren für einen Spielbeitrag, der zuvor kostenlos erhältlich war, aufheben oder reduzieren. Bei einem kostenlosen Vertrieb Ihres Spielbeitrags haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung.

  3. Steuern. Für die Durchführung der Auszahlung müssen Sie Valve bestimmte Informationen bereitstellen und entsprechende Steuerformulare ausfüllen. Falls Valve in gutem Glauben davon ausgehen muss, dass eine Steuer auf den Zahlungstransfer von Valve zu Ihren Gunsten erhoben werden könnte, kann Valve jegliche Beträge zurückhalten, die gemäß den geltenden Gesetzen zurückgehalten werden müssen, und diese an die zuständigen Steuerbehörden überweisen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, jegliche sonstige Steuern auf die von Valve an Sie erfolgten Zahlungen zu entrichten.

  4. Gruppenbeiträge. Sie können einen Spielbeitrag einsenden, an dem weitere Personen mitgewirkt haben (nachfolgend „Gruppenbeitrag“ genannt). Sie müssen alle weiteren Mitwirkenden (nachfolgend „Mitwirkende“ genannt) im Online-Formular zur Einsendung Ihres Beitrags unter Angabe des jeweiligen Namens und der Kontaktinformationen aufführen und die prozentuale Aufteilung des Umsatzes auf alle Mitwirkenden festlegen. Valve wird die genannten Mitwirkenden kontaktieren. Alle Mitwirkenden müssen ihr Einverständnis zur Anwendung der vorliegenden Workshop-Zusatzbedingungen auf den Gruppenbeitrag erklären, die Vollständigkeit ihre persönlichen Daten bestätigen und der angegebenen Umsatzbeteiligung zustimmen, bevor eine Zahlung an einen der Mitwirkenden erfolgen kann. Valve wird dann entsprechend der von Ihnen und den weiteren Mitwirkenden angegebenen und genehmigten prozentualen Umsatzbeteiligung die Ihnen gemäß Vertragsziffer 1 zustehenden Beträge an jeden Mitwirkenden überweisen.

  5. Bündelung zu Paketen. Wird der Spielbeitrag innerhalb der Anwendung vertrieben, kann der Herausgeber Ihren Beitrag mit anderen Beiträgen und/oder eigenen Materialien des Herausgebers zu Paketen kombinieren. Wird das so entstandene Spielepaket kostenpflichtig vertrieben, werden Valve und/oder der Herausgeber nach eigenem Ermessen den bereinigten Bruttoumsatz anteilig auf die einzelnen Komponenten, aus denen das Paket besteht, aufteilen. Der Anteil, der einem in einem Paket enthaltenen Gruppenbeitrag zugeteilt wird, wird auf die einzelnen Mitwirkenden gemäß Vertragsziffer 4 aufgeteilt.

  6. Indirekter Vertrieb von Spielbeiträgen. Valve oder der Herausgeber können Gebühren erheben für das Recht – oder die Chance, zu einem späteren Zeitpunkt dieses Recht zu erwerben –, eine oder mehrere Spielbeiträge zu erlangen (ein Beispiel ist der Verkauf eines „Schlüssels“, der dazu dient, eine Kiste zu öffnen, die verschiedene Inhalte enthält). In solchen Fällen, in denen indirekt eine Gebühr erhoben wird für die Möglichkeit, bestimmte Inhalte zu erhalten, können Valve und/oder der Herausgeber die prozentuale Umsatzbeteiligung für den jeweiligen Spielbeitrag festlegen, der tatsächlich vertrieben wird. Des Weiteren können sie nach eigenem Ermessen definieren, wie eine solche Umsatzbeteiligung auf mehrere Mitwirkende aufgeteilt wird.

  7. Umsatzbeteiligung bei Erlösen aus Sekundärverkäufen. In Fällen, in denen es möglich ist, dass Ihre Spielbeiträge von Steam-Abonnenten auf dem Steam-Community-Markt verkauft werden, können Valve und/oder der Herausgeber Ihnen einen Anteil an den Spielgebühren zuteilen, sofern vorhanden, die sie im Zusammenhang mit solchen Sekundärverkäufen erhalten. Auf der betreffenden Workshop-Seite finden Sie ggf. Informationen zu der möglichen Umsatzbeteiligung, die in solchen Fällen Anwendung findet.

  8. Umsatzdaten. Valve kann Ihnen Zugang zu Steam Daten (via Webseite oder anderweitig) im Zusammenhang zu Ihren Beiträgen gewähren (“Sales Data”). Umsatzdaten werden Ihnen zu Ihrer persönlichen Verwendung bereitgestellt, und Sie willigen ein, diese Daten vertraulich zu behandeln.
Beide erneut akzeptieren