Guaca Mole
Germany
 
 
HAhAHAhHAHAHAHAHAH nab

lul
Online just nu
Föremålsmonter
bwo 7 nov @ 2:09 
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bwo 7 nov @ 2:08 
Die Biene ist das einzige Nutztier, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) aufgeführt ist. Und zwar im § 961, dort heißt es: „Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt“. Die Formulierung „unverzüglich“ bedeutet allerdings nicht sofort, sondern „ohne schuldhaftes Zögern“. Der Imker, dem der Schwarm entwischt ist, muss also die Gelegenheit haben, festzustellen, dass ein Volk geschwärmt hat. Wenn er dann den Schwarm sucht und findet, ist er immer noch sein Eigentum. Erst wenn die Herkunft des Schwarms unklar ist, wird er herrenlos und ein Finder darf in behalten. Hängen die Bienen noch auf dem Grundstück des Imkers, gehören sie ihm nach wie vor.
dey0rc 25 sep @ 12:46 
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bwo 6 jul @ 13:50 
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Lalar 29 jun @ 10:56 
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Faushura 28 jun @ 10:28 
awesome buddy