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Fordítási probléma jelentése
Am 4. März 2019 für die deutsche Store-Region gesperrt.[steamdb.info] Einen Tag später auch für China.[steamdb.info]
Am 6. März wurde im offiziellen Steam Blog gemeldet: „Rape Day will not ship on Steam“.
Am 20. März wurde eine gemeinsame Pressemitteilung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)[www.kjm-online.de] und der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)[www.bundespruefstelle.de] veröffentlicht. Demnach wurde Rape Day als Telemedium aufgrund vermuteter strafrechtlich relevanter Gewaltpornografie nach § 184a StGB am 19. März auf Antrag der KJM auf Listenteil D indiziert (Entscheidung Nr. VA 1/19).
Die Entscheidung wurde vorläufig angeordnet bzw. erfolgte im „Eilverfahren“, d. h. nach § 23 Absatz 5 JuSchG, „wenn die Gefahr besteht, dass ein Träger- oder Telemedium kurzfristig in großem Umfange vertrieben, verbreitet oder zugänglich gemacht wird und die endgültige Listenaufnahme offensichtlich zu erwarten ist“. Laut Pressemitteilung werde die zuständige Staatsanwaltschaft informiert; bei Verstößen nach § 184a StGB (in Verbindung mit § 184d StGB) droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre oder Geldstrafe. Nach § 24 Absatz 5 JuSchG müsste das Online-Angebot bzw. die URL zudem in das sogenannte BPjM-Modul[www.bundespruefstelle.de] aufgenommen worden sein.
Indizierungen und Listenstreichungen von Telemedien auf Listenteil C und D sind an sich nicht-öffentlich, werden anders als Indizierungen von Trägermedien auf den Teilen A und B nicht im Mitteilungsblatt der BPjM regulär verkündet (vgl. § 13 Absatz 2 DVO-JuSchG).
Mit der Entscheidung Nr. 6267 vom 09.05.2019 wurde die Indizierung bzw. vorläufige Anordnung aufgehoben, da die Website mit dem Online-Spiel zu diesem Zeitpunkt nicht mehr online war und damit keinen jugendgefährdenden Inhalt enthielt und eine Unterrichtung der Staatsanwaltschaft erfolgte daher ebenfalls nicht. Dies teilte uns die BPjM auf Nachfrage mit.
Rape Day hatte ein größeres Medienecho evoziert. Eine Auswahl an Meldungen und Kommentaren auf Nachrichtenseiten:
Der Entwickler hatte auf seiner Website, die, wie von ihm angekündigt mittlerweile nicht mehr online ist, ein FAQ zur Verfügung gestellt, in dem er sein Spiel rechtfertigt. Ausschnitte unter anderem im Artikel von 4players.de zitiert.[www.4players.de]
Bitte beachten: Da das Spiel aber möglicherweise unter den §184 (Verbreitung pornographischer Schriften, d.h. Zugänglichmachung an Jugendliche), §184a StGB (Gewaltpornographie) oder §131 StGB (Gewaltverherrlichung) fallen würde, kann hier kein Link zum Spiel gegeben werden. Dies würde wegen §184 StGB auch dann gelten, wenn das Spiel von der Liste gestrichen würde. Deshalb bitte NICHT entsprechende Download-Seiten oder Torrent-Links hier posten!
Wie Protoss schon schreibt, bitte keine Links auf die Torrents oder die ehemalige Website, da die Rechtslage unsicher ist und dies auch schlicht nicht notwendig scheint.
(Davon abgesehen verwirklicht der Spielinhalt allerdings ja nach dem BPjM-Gremium § 184a StGB und unterläge damit dessen Verboten.)
Bei dem Spiel kam es in den 80ern sogar zu einer parlamentarischen Anfrage im Deutschen Bundestag